Datenschutz

Art und Zweck der verarbeiteten Daten:

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsverordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistungen der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

Grundsätzlich besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der eigenen Daten.

Weitergabe der Daten:

Die Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Grundsätzlich unterliegt die Hebamme der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten werden von der Hebamme allerdings mit dem Personal, welches die Patientin betreut, ausgetauscht, wenn die Patientin damit einverstanden ist oder eine Notsituation dieses rechtfertigt, insbesondere dann, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe notwendig ist.
  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin durch die Hebamme unmittelbar.
  • Sofern Blutproben entnommen wurden, wird im Namen der Patientin ein med. Labor bzw. ein Laborarzt beauftragt, diese zu untersuchen.

Dauer der Speicherung:

Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungsfrist für die Dokumentation der Hebammenbetreuung von zehn Jahren.

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde:

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben: Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Telefon: 0511 - 1204500, Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de, Website: http://lfd.niedersachsen.de